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Damals: „Das Semesterticket – Ökologisch. Sozial. Gut.“

Mit diesen Worten warb der AStA Anfang des Jahres 1992 für die Einführung eines Semestertickets. Doch weshalb dauerte die Einführung ganze zwei Jahre? Und wie sozial war das Konzept wirklich?

Campusleben

In der Diskussion über das Semesterticket wurden damals viele Stimmen laut, vom AStA über die Studierenden und Hochschulleitungen bis zu Verantwortlichen aus Studierendenwerk, Verkehrsverbund und Stadt. Und auch nach seiner Einführung blieb es im Wandel begriffen – bis heute.

Ursprünglich kam die Initiative vom hochschulpolitischen Referat beim AStA. Es machte sich darüber Gedanken, welche umweltfreundliche Alternativen zum Auto es für die Fahrt zum Campus geben könnte. Das Semesterticket bewarb der AStA dabei als „ersten Schritt für ein ökologisches und soziales Verkehrskonzept“. Die AStA-Mitglieder erstellten ein Flugblatt mit Informationen darüber, welche Umweltschäden durch die Fahrt mit dem Auto entstehen. Zusammen mit dem Flugblatt verteilten sie einen Fragebogen unter den 16.000 immatrikulierten Studierenden. Diese wurden über ihren Wohnort, ihre Nutzung des ÖPNV und ihre Bereitschaft, für ein Semesterticket zu zahlen, befragt.

Studierendenumfrage mit klarem Ergebnis

Ungewöhnlich viele Studierende nahmen an der Umfrage teil – der AStA erhielt etwa 6000 ausgefüllte Fragebögen zurück. Das Ergebnis war eindeutig: 84 Prozent der Teilnehmenden sprachen sich für die Einführung eines Semestertickets aus. Eine darauffolgende Urabstimmung des AStA Anfang Februar 1993 bestätigte das Ergebnis der ersten Befragung. Von da an arbeiteten einige Akteure, darunter der Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN, damals Verkehrsgemeinschaft) und die Verfassten Studierendenschaften der Universität sowie der Hochschule Bremen, eine Vereinbarung zur Einführung des Semestertickets aus. Unterstützung erhielten sie dabei vom damaligen Rektor der Universität, Professor Jürgen Timm.

Flugblatt des AStA anlässlich der Urabstimmung im Februar 1993
Flugblatt von “AStA für alle” anlässlich der Urabstimmung im Februar 1993. Verantwortlich im Sinne des Presserechts war der heutige Bremer Bürgermeister Andreas Bovenschulte.
© Universitätsarchiv Bremen

Kritik am Semesterticket für alle

Der VBN ließ sich auf die Idee eines Semestertickets ein, sofern es für die Verkehrsgemeinschaft keinen finanziellen Verlust einbrächte. Doch wie ließ sich das gewährleisten? Die Lösung hieß „Solidaritätsprinzip“: Alle Studierenden sollten einen Semesterticketbeitrag zahlen, unabhängig davon, ob sie den ÖPNV tatsächlich nutzten. Dadurch sollte sich der Semesterbeitrag um 74 DM erhöhen. Doch an diesem Punkt schieden sich die Geister: Nach der Rückmeldefrist für das Sommersemester 1994 baten dutzende von Studierenden beim AStA um eine Befreiung vom Semesterticketbeitrag. Die Anreise aus dem Bremer Umland sei mit dem Auto weitaus schneller und angenehmer als mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, erklärten viele von ihnen.

Lange Wege zwischen Innenstadt und Universität

Ein Argument, das sich nicht ganz von der Hand weisen ließ: Schließlich war der ÖPNV im Jahr 1994 bei weitem noch nicht so gut ausgebaut wie heute. Zwischen Universität und Innenstadt fuhr nur eine einzige Buslinie mit weiter Taktung, und auch Bremen-Nord war schlecht an die Universität angebunden. Die Straßenbahnlinie 6 wurde erst 1998 bis zur Universität verlängert. Kritik kam auch von Studierenden, die in der Nähe des Campus wohnten oder überzeugte Fahrrad- oder Autofahrer waren. Bei den Studierenden der Hochschule Bremen kam das Ticket besser an, da sie durch ihre zentrale Lage besser an den ÖPNV angebunden war.

Zurückhaltung bei Stadt und Studierendenwerk

Auch außerhalb der Universität stieß die Idee eines Semestertickets nicht nur auf offene Ohren. Verantwortliche der Stadt befürchteten, weniger Studierende könnten nach Bremen ziehen, sodass die Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich sinken würden. Hinzu kamen rechtliche Hürden, denn der AStA besaß keinen Rechtsanspruch darauf, die Gebühren für das Ticket einzubeziehen. Daher sollte der Betrag zusammen mit der Gebühr für das Studierendenwerk eingezogen werden.

Plakat, welches über die erweiterten Möglichkeiten des Semestertickets informiert
Im Laufe der Zeit eröffneten sich den Studierenden mit dem Semesterticket immer mehr Möglichkeiten. 2002 waren sie aufgerufen, über eine Erweiterung abzustimmen.
© Universitätsarchiv Bremen

Neue Möglichkeiten durch das Deutschland-Ticket

Beim Studierendenwerk kam der Vorschlag nicht gut an, fürchtete es doch einen Imageverlust durch die Gebührenerhöhung. Letztendlich stimmte es dem Verfahren aber zu. Auch die vielen Studierenden, die sich beim AStA über die Einführung des Semestertickets beschwert hatten, konnten sich nicht durchsetzen: Wer den Beitrag nicht zahlte, bekam die Immatrikulationsunterlagen nicht zugestellt. So schaffte es das Semesterticket zum Sommersemester 1994 in die Hände der Studierenden und wird seitdem mehrheitlich und selbstverständlich genutzt.

Der Geltungsbereich hat sich seit seiner Einführung stark erweitert – während es anfangs nur in Bremen und Umgebung gültig war, ermöglicht ein landesweites Semesterticket heute Fahrten in ganz Bremen, Niedersachsen und Hamburg. Für alle, die darüber hinaus in ganz Deutschland mobil sein wollen, bieten sich mit dem Deutschland-Ticket neue Möglichkeiten. Dieses können Studierende über ein Upgrade-Ticket zum Semesterticket hinzubuchen.

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