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Coronakrise: So können Studierende Finanzhilfe beantragen

Du hast wegen der Coronakrise deinen Nebenjob verloren und steckst in finanziellen Schwierigkeiten? Nicht verzweifeln! Es gibt Hilfe.

Lehre & Studium

Job weg, Geld weg – die Coronakrise macht auch vor Studierenden nicht Halt. Viele haben einen Nebenjob in der Gastronomie. Doch Restaurants, Cafés und Kneipen sind seit Wochen geschlossen. Am Dienstag hat der Bremer Senat beschlossen, den Darlehensfonds des Studierendenwerks Bremen aufzustocken, um den Betroffen zu helfen.

Insgesamt haben die Politiker 500.000 Euro bereitgestellt. So wollen sie verhindern, dass unverschuldet in Not geratene Studierende ihr Studium wegen der Coronakrise abbrechen müssen. Einen Rechtsanspruch auf ein Darlehen gibt es allerdings nicht. Das Geld fließt nur so lange, wie noch etwas im Topf ist. „Betroffene sollten jetzt die Möglichkeit nutzen einen Antrag zu stellen, sofern sie keine BAföG-Leistungen beziehen und hierüber abgesichert sind“, rät Maurice Mäschig, Pressesprecher des Studierendenwerks.

Wer bekommt das Darlehen?

Antragsberechtigt sind bedürftige Studierende, die an der Universität Bremen oder einer anderen bremischen Hochschule eingeschrieben sind. Auch ausländische Studierende können ein Darlehen beantragen.

Es gibt zwei Wege, um an das Geld zu kommen. Wenn du schon mal einen BAföG-Antrag gestellt hast, musst du lediglich einen formlosen Antrag mit den noch fehlenden Dokumenten einreichen und veraltete Angaben aktualisieren. Genauere Infos zum Procedere findest du beim Studierendenwerk Bremen. Das gilt auch, wenn dein BAföG-Antrag abgelehnt wurde.

Wenn du noch nie einen BAföG-Antrag gestellt hast, werden in der Regel noch weitere Dokumente benötigt. Auch hierzu findest du alle Infos beim Studierendenwerk.

Wenn du bereits BAföG bekommst, ist das Darlehen nicht für dich gedacht. Dann gibt es einen anderen Weg: Wenn sich aufgrund der Coronakrise deine Situation verändert hat, beispielsweise, weil deine Eltern in Kurzarbeit gehen mussten und dich nicht mehr so unterstützen können wie vorher, kannst du einen BAföG-Änderungsantrag stellen.

Update Juni 2020: Studierende, die im WiSe 2019/2020 bzw. SoSe 2020 aufgrund der Corona-Pandemie nicht die üblichen erforderlichen Leistungen erbringen konnten um die Bescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5) mit einem positiven Leistungsstand nach dem Ende des 4. Fachsemesters vorzulegen, können mit ihrem Antrag zum WiSe 2020/2021 einen negativen Leistungsnachweis einreichen und auf diesen Umstand hinweisen. Die Studierenden erhalten dann einen Vordruck, auf dem sie ihre Erklärung zum Sachverhalt abgeben können, um diese durch die Prüfungsstelle ihrer Ausbildungsstätte bestätigen zu lassen. Das gleiche Prozedere gilt, sofern die Studierenden aufgrund der Corona-Pandemie ihr Studium nicht innerhalb der Förderungshöchstdauer abschließen konnten. Weitere und andere aktuelle Informationen zum Thema BAföG sind [hier]: {www.stw-bremen.de/de/bafoeg/aktuelles) zu finden.

Wie viel Geld gibt es?

Wie viel Geld du bekommst, richtet sich nach deiner individuellen Lage. Grundsätzlich sind bis zu 550 Euro monatlich möglich. Das Geld wird rückwirkend vom 1. April für bis zu drei Monate gezahlt. Es ist dafür gedacht, deinen Lebensunterhalt zu sichern – also Lebensmittel, Miete und Nebenkosten zu bezahlen.

Du kannst es auch für Dinge ausgeben, die du für dein Studium brauchst, für Lernmittel oder um die Kosten für eine Exkursion oder ein Praktikum zu decken. Die Förderung ist allerdings nicht dafür da, bestehende Verbindlichkeiten zu tilgen oder anderen Personen zu helfen.

Wie läuft das mit der Rückzahlung?

Es ist ein zinsloses Darlehen. Spätestens ein Jahr nachdem du die letzte Rate bekommen hast, musst du anfangen, das Geld zurückzuzahlen. Die monatliche Tilgung muss bei mindestens 50 Euro liegen.

Welche Hilfe gibt es außerdem für ausländische Studierende?

Speziell für internationale Studierende in Notlagen stellt der gemeinnützige Verein XENOS finanzielle Hilfen zur Verfügung.

Nützliche Links

Infos zum Darlehensfonds beim Studierendenwerk Bremen

Kontakt zur Sozialberatung des Studierendenwerks Bremen

FAQs zum Studieren während der Corona-Pandemie

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